Gesunde Mahlzeiten & Ernährungspläne

Eine ausgewogene Ernährung ist die Basis für Gesundheit, Vitalität und Lebensqualität – insbesondere im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit. Unsere gesunden Mahlzeiten werden täglich frisch zubereitet und an die individuellen Bedürfnisse unserer Klientinnen und Klienten angepasst. Ob spezielle Diätvorgaben, Unverträglichkeiten oder persönliche Vorlieben: Wir achten auf Abwechslung, Geschmack und Nährstoffbalance, damit Essen Freude macht und gleichzeitig das Wohlbefinden stärkt.

Berücksichtigung von Allergien, Unverträglichkeiten und ärztlichen Ernährungsempfehlungen.

Täglich zubereitete Mahlzeiten mit hochwertigen, saisonalen Zutaten.

Ganzheitliche Unterstützung für Geist und Körper

  • Erstellung individueller Ernährungspläne in Abstimmung mit Ärzten und Angehörigen.
  • Zubereitung von Speisen für unterschiedliche Bedürfnisse (z. B. Diabetes, Demenz, Schluckstörungen).
  • Flexible Essenszeiten und gemeinsame Mahlzeiten zur Förderung des sozialen Miteinanders.

100%

Engagement

100%

Zufriedenheit

Personalisierte Aufmerksamkeit bei jedem Schritt

Durch den Aufbau starker Beziehungen zu Familien schaffen wir eine herzliche und kooperative Umgebung, von der alle profitieren. Sei es durch die Teilnahme an einer Therapiesitzung, ein gemeinsames Essen oder einfach nur einen Besuch zum Plaudern.

Beratung

Analyse der gesundheitlichen Situation und Essgewohnheiten.

1

Planung

Erstellung eines persönlichen Ernährungsplans nach medizinischen Vorgaben und Vorlieben.

2

Zubereitung & Lieferung

Frische, nährstoffreiche Mahlzeiten werden direkt vor Ort oder geliefert serviert.

3

Kontrolle & Anpassung

Regelmäßige Rücksprache, um Pläne an Veränderungen anzupassen.

4

Häufig gestellte Fragen

Unsere Pläne werden von erfahrenem Pflegepersonal in Zusammenarbeit mit Ernährungsberaterinnen und Ärztinnen entwickelt.

Ja, wir berücksichtigen ärztlich verordnete Diäten (z. B. bei Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen) sowie persönliche Vorlieben.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Kosten für Mahlzeiten über die Pflegeversicherung übernommen werden. Möglich ist dies zum Beispiel über Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) oder haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 45a SGB XI). Welche Leistungen im Einzelfall genutzt werden können, klärt die Pflegekasse.

Ja, wir bieten speziell zubereitete Mahlzeiten in angepasster Konsistenz an, um Sicherheit und Genuss zu gewährleisten.

Unbedingt – wir beziehen Angehörige aktiv ein, um Gewohnheiten und Wünsche zu berücksichtigen.